Das OTA-Ausbildungszentrum führt von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Maßnahmen zur Berufsvorbereitung sowie Maßnahmen der beruflichen Erstausbildung für Gehörlose und Schwerhörige durch.
Die für das jeweilige Ausbildungsjahr aktuellen Ausbildungsangebote sind davon abhängig, ob entsprechende Maßnahmen von der Bundesagentur für Arbeit ausgeschrieben wurden und ob diese an das OTA Ausbildungszentrum vergeben wurden. Bitte informieren Sie sich direkt bei uns über die aktuellen Angebote (siehe Rubrik „Kontakte“).
In der Berufsvorbereitung umfasst unser Leistungsangebot folgende Berufsfelder:
- Hauswirtschaft
- Druck / Buchbinderei
- Elektro
- Floristik
- Gartenbau
- Holz
- Farbe
- Metall
- Heizung-, Klima- und Sanitärtechnik
Eine Ausbildung ist für Gehörlose und stark Schwerhörige prinzipiell in folgenden Berufen möglich:
- Metallbauer
- Metallbearbeiter
- Gas-Wasser-Installateur
- Elektroinstallateur
- Maler / Lackierer
- Fachwerker im Gartenbau
- Gärtner - mit Fachrichtung
- Garten / Landschaftsbau
- Buchbinder
- Floristin
- Hauswirtschafter
- Hauswirtschaftshelfer
- Tischler
- Holzbearbeiter
Die Berufsvorbereitung und Ausbildung Hörgeschädigter im OTA Ausbildungszentrum erfolgt nach folgenden Gesichtspunkten:
1. Es ist nicht die Behinderung entscheidend für die Wahl der Ausbildung, sondern das, wozu der/die Jugendliche fähig ist, also das, was er/sie kann.
Die Gruppen sind klein und oft lernen Hörende und Hörgeschädigte gemeinsam. Das ist ein großer Vorteil, denn so werden die Hörgeschädigten allmählich auf ihr späteres Leben vorbereitet, auf die Welt der Hörenden. Es erfolgt eine effektive Vorbereitung auf ihr Berufsleben.
2. Die Sozialpädagogen, Stützlehrer und Ausbilder nutzen in ihrer Arbeit mit den Gehörlosen auch die Deutsche Gebärdensprache oder die lautsprachbegleitende Gebärde. Bei besonders schwierigen Problemen werden Gebärdensprach-Dolmetscher genutzt.
3. Eine Fachgruppe für Hörgeschädigtenförderung trägt mit ihrer Arbeit zur Verbesserung der Ausbildung und Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen bei. Für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen werden Gebärdenkurse in DGS angeboten und andere Weiterbildungsmaßnahmen organisiert bzw. durchgeführt. Für und mit den Hörgeschädigten gibt es zu den verschiedensten Themen Kommunikationsforen.
4. Die zuständige Berufsschule für Hörgeschädigte in Berlin ist die "Ernst-Adolf-Eschke" Schule. Es findet ein kooperativer Unterricht an verschiedenen Oberstufenzentren mit ergänzendem Unterricht an o. g. Schule statt. Ein Gehörlosenlehrer nimmt mit einem oder mehreren hörgeschädigten Jugendlichen am Unterricht des Oberstufenzentrums teil und vermittelt die Unterrichtsinhalte so, dass sie verstanden werden. Dafür steht ein erhöhtes Stundenkontingent von 12 Berufsschulstunden pro Woche zur Verfügung. Es dient dem Nachteilsausgleich bei der Erarbeitung und Festigung des Wissens.
5. Die schwerhörigen Jugendlichen werden in der praktischen Arbeit und Berufsschule durch einen Lehrer der "Margarethe-von-Witzleben" Schule ambulant betreut („Ambulanzlehrersystem“).
6. Im Fachkabinett für Hörgeschädigtenförderung erfolgt gesonderter Unterricht mit Hörgeschädigten.Er dient zur Erweiterung des Wortschatzes und zur Festigung der Gebärden in den einzelnen Berufsfeldern.
7. Die Zusammenarbeit mit dem Berliner Gehörlosenverband e.V. führt dazu, dass wir noch besser die Belange der Gehörlosen berücksichtigen.








