ist ein behindertenspezifischer Ausbildungsberuf, der durch die §§ 64 ff BBiG und §§ 42 k-m HWO geregelt wird.
Aufgaben:
ist ein behindertenspezifischer Ausbildungsberuf, der durch die §§ 64 ff BBiG und §§ 42 k-m HWO geregelt wird.
Tätigkeitsmerkmale:
- setzen nach Vorgaben Farben an oder mischen Farben nach Vorgaben
- bringen Beschichtungen von Hand oder maschinell auf unterschiedliche Untergrundmaterialien auf (z.B. Putz, Holz, Metall)
- tapezieren
- verlegen Boden-, Wand- und Deckenbeläge
- beschichten Fassaden oder streichen sie an
- führen Korrosionsschutz- und Spritzlackierarbeiten aus
- stellen Beschriftungen her
- führen Trockenbauarbeiten aus
Ausbildungsvoraussetzungen:
- gesetzlich keine bestimmte Schullaufbahn vorgeschrieben
- keine körperlichen Einschränkungen, körperliche Belastbarkeit
- handwerkliches Geschick, Phantasie
- Interesse am Beruf
- Farbsehtauglichkeit und sicheres Farbempfinden
- keine Neigung zu Allergien
- gutes räumliches und funktionales Vorstellungsvermögen
- Bewegungssicherheit sowie uneingeschränkter Gebrauch der Gliedmaßen
Ausbildung:
Die Ausbildung findet an den Lernorten Ausbildungszentrum und Berufsschule statt und erfolgt nach den Richtlinien des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerkerordnung (HWO). Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre und endet mit einer Abschlussprüfung vor der Handwerkskammer. Das Ausbildungsverhältnis kommt durch einen schriftlichen Ausbildungsvertrag zwischen dem Auszubildenden und dem ausbildenden Betrieb zustande. Der Ausbildungsvertrag wird bei der zuständigen Kammer eingetragen.
Weitere Informationen erhalten sie in der "Berufskundlichen Kurzbeschreibung" und bei Ihrem Berufsberater in der Agentur für Arbeit.








