Ausbildungszentrum OTA GmbH (gemeinnützig)

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Bauten- und Objektbeschichter/in

universal3ist ein anerkannter Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz (anerkannt durch die Verordnung vom  3. Juli 2003) bzw. der Handwerkerordnung. Die Ausbildung zum/r Bauten- und Objektbeschichter/in ist Teil der Stufenausbildung zum/r Maler/Lackierer/in.

Aufgaben:

Bauten- Und Objektbeschichter/innen stellen Beschichtungen für Innen- und Außenflächen an Bauwerken und Objekten her,sanieren, modernisieren und setzen Oberflächen instand, stellen Untergründe her, beschichten und gestalten Oberflächen, führen Putzarbeiten durch, verlegen Decken-, Wand- und Bodenbeläge, bauen Dämmstoffe ein und verarbeiten Trockenbaumaterialien.

Tätigkeitsmerkmale:

  • prüfen und Bewerten Untergründe und bereiten sie für Beschichtungen vor
  • führen Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen und an Objekten durch
  • behandeln, bekleiden, beschichten und gestalten Oberflächen
  • halten und setzen Oberflächen instand
  • führen Ausbau- und Montagetätigkeiten durch
  • führen Putz-, Dämm- und Trockenbauarbeiten aus
  • wählen Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen für den Arbeitsauftrag aus, richten diese ein und halten sie instand
  • bauen Arbeitsgerüste auf und ab, setzen Förder- und Transporteinrichtungen ein
  • bearbeiten Werkstoffe und Bauteile

Ausbildungsvoraussetzungen:

  • gesetzlich keine bestimmte Schullaufbahn vorgeschrieben, günstig Hauptschulabschluss
  • keine körperlichen Einschränkungen, körperliche Belastbarkeit
  • handwerkliches Geschick, Phantasie
  • Interesse am Beruf
  • Farbsehtauglichkeit und sicheres Farbempfinden
  • keine Neigung zu Allergien
  • gutes räumliches und funktionales Vorstellungsvermögen
  • Bewegungssicherheit sowie uneingeschränkter Gebrauch der Gliedmaßen

Ausbildung:

Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt. Die Ausbildungszeit beträgt 2 Jahre und endet mit der Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer. Das Ausbildungsverhältnis kommt durch einen schriftlichen Ausbildungsvertrag zwischen dem Auszubildenden und dem ausbildenden Betrieb zustande. Der Ausbildungsvertrag wird bei der zuständigen Kammer eingetragen. Bei einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist die Fortsetzung im Ausbildungsberuf Maler/in und Lackierer/in möglich.

Weitere Informationen erhalten sie in der "Berufskundlichen Kurzbeschreibung" und bei Ihrem Berufsberater in der Agentur für Arbeit.

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