Ausbildungszentrum OTA GmbH (gemeinnützig)

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Bodenleger

Bodenleger/ Bodenlegerin

ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach § 48 des Berufsbildungsgesetzes. Er ist für Mädchen und Jungen geeignet. Die dreijährige Ausbildung erfolgt dual im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Bodenleger/Bodenlegerinnen gestalten und verlegen textile und elastische Bodenbeläge sowie Fertigparkett und Schichtwerkstoffe innerhalb und außerhalb von Gebäuden und anderen Objekten und setzen die Beläge instand.

Branchen/Betriebe:

Unternehmen des Handwerks, Warenhäuser mit Raumausstattungsabteilungen

Berufliche Qualifikationen:

  • Prüfen der Verlegebedingungen
  • Vorbereiten des Untergrundes zum Verlegen von Bodenbelägen, Schichtwerkstoffen und Fertigparkett
  • Bedarfsermittlung von Werk- und Hilfsstoffen
  • Herstellen von Untergründen
  • Anfertigen von Bau- und Werzeichnungen zur Einteilung der Bodenbeläge
  • Lesen und Anwenden von Sicherheitsregeln, Normen und technischen Vorschriften
  • Erstellen von Materiallisten
  • Erstellen von Aufmaßen und Abrechnen von Arbeitsleistungen
  • Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen der Arbeitsstätten und des Arbeitsplatzes
  • Durchführen von Messungen und Anfertigen von Ergebnislisten
  • Auswählen und Einrichten von Geräten und Maschinen zum Verlegen der Bodenbelege
  • Erkennen von Störungen an Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen
  • manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werk- und Hilfsstoffen aus Holz, Kunststoffen und Metallen
  • Herstellen von Werstoffverbindungen
  • Behandeln von Oberflächen und Durchführen von Holzschutzmaßnahmen
  • Gestalten und Verlegen von Textilen und elastischen Bodenbelägen auf wagerechten und senkrechten Flächen
  • Zuschneiden, Einpassen und Verkleben von Schichtwerstoffen und Fertigparkett
  • Auswählen und Verarbeiten von Klebstoffen und Trennlagen
  • Be- und Verarbeiten von Profilen
  • Durchführen von Zwischen- und Grundreinigungen der Bodenbeläge
  • Durchführen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Auswählen von qualitätssichernden Pflegeverfahren und durchführen kundenorientierter Arbeiten
  • Beraten von Kunden

Ausbildungsdauer:

Nach der geltenden Ausbildungsordnung dauert die Ausbildung 3 Jahre.