Bodenleger/ Bodenlegerin
ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach § 48 des Berufsbildungsgesetzes. Er ist für Mädchen und Jungen geeignet. Die dreijährige Ausbildung erfolgt dual im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Arbeitsgebiet
Bodenleger/Bodenlegerinnen gestalten und verlegen textile und elastische Bodenbeläge sowie Fertigparkett und Schichtwerkstoffe innerhalb und außerhalb von Gebäuden und anderen Objekten und setzen die Beläge instand.
Branchen/Betriebe:
Unternehmen des Handwerks, Warenhäuser mit Raumausstattungsabteilungen
Berufliche Qualifikationen:
- Prüfen der Verlegebedingungen
- Vorbereiten des Untergrundes zum Verlegen von Bodenbelägen, Schichtwerkstoffen und Fertigparkett
- Bedarfsermittlung von Werk- und Hilfsstoffen
- Herstellen von Untergründen
- Anfertigen von Bau- und Werzeichnungen zur Einteilung der Bodenbeläge
- Lesen und Anwenden von Sicherheitsregeln, Normen und technischen Vorschriften
- Erstellen von Materiallisten
- Erstellen von Aufmaßen und Abrechnen von Arbeitsleistungen
- Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen der Arbeitsstätten und des Arbeitsplatzes
- Durchführen von Messungen und Anfertigen von Ergebnislisten
- Auswählen und Einrichten von Geräten und Maschinen zum Verlegen der Bodenbelege
- Erkennen von Störungen an Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen
- manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werk- und Hilfsstoffen aus Holz, Kunststoffen und Metallen
- Herstellen von Werstoffverbindungen
- Behandeln von Oberflächen und Durchführen von Holzschutzmaßnahmen
- Gestalten und Verlegen von Textilen und elastischen Bodenbelägen auf wagerechten und senkrechten Flächen
- Zuschneiden, Einpassen und Verkleben von Schichtwerstoffen und Fertigparkett
- Auswählen und Verarbeiten von Klebstoffen und Trennlagen
- Be- und Verarbeiten von Profilen
- Durchführen von Zwischen- und Grundreinigungen der Bodenbeläge
- Durchführen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
- Auswählen von qualitätssichernden Pflegeverfahren und durchführen kundenorientierter Arbeiten
- Beraten von Kunden
Ausbildungsdauer:
Nach der geltenden Ausbildungsordnung dauert die Ausbildung 3 Jahre.








