Ausbildungszentrum OTA GmbH (gemeinnützig)

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Buchbinder/Buchbinderin

ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung. Er ist für Mädchen und Jungen geeignet.
Die 3jährige Ausbildung erfolgt dual im Ausbildungsbetrieb (Handwerksbetrieb) und in der Berufsschule.
Aufgaben:

Das Arbeitsgebiet der Buchbinder/Buchbinderinnen ist vielseitig. Sie stellen aus bedruckten und unbedruckten Materialien mit Hilfe von buchbinderischen Werkstoffen Bücher, Broschüren, Blocks, Kästen, Alben, Mappen, Futterale, Schuber, Etuis und vieles andere her.
Tätigkeitsmerkmale:
  • Bedienen, einrichten, pflegen und warten von Schneid- und Falzgeräten, Heftmaschinen und Klebeeinrichtungen
  • Schneiden, falzen, heften und kleben von Papier, Pappe, Karton, Leder, Pergament, Textil- und Kunststoffmaterialien
  • Schnittausstattungen, z.B. Farb- und Goldschnitte
  • Farb- und Blindprägungen
  • Handvergoldungen und andere Austattungstechniken
  • Aufziehen von Landkarten und Bildern auf verschiedene Trägermaterialien
Ausbildungsvoraussetzungen:
  • gesetzlich keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben, günstig wäre Hauptschul-Abschluß
  • durchschnittliche Leistungen im Zeichnen, Rechnen und in der Physik
  • Kreativität und gutes Stil- und Farbempfinden
  • handwerkliches Geschick
  • normale Sehfähigkeit
  • keine auffällige Neigung zu Allergien
Ausbildung:

Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre und schließt mit der Gesellenprüfung Buchbinder/Buchbinderin vor der Handwerkskammer ab. Das Ausbildungsverhältnis kommt durch einen schriftlichen Ausbildungsvertrag zwischen dem Auszubildenden und dem ausbildenden Betrieb zustande.
Weitere Informationen erhalten Sie in "Blätter zur Berufskunde Buchbinder/Buchbinderin" der Bundesanstalt für Arbeit und in der "Berufskundlichen Kurzbeschreibung" bei Ihrem Berufsberater in der Agentur für Arbeit.