ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach § 48 des Berufsbildungsgesetzes. Er ist für Mädchen und Jungen geeignet.
Die dreijährige Ausbildung erfolgt dual im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Aufgaben:
Zu den Aufgaben der Bürokraft gehören der effektive Einsatz bürotechnischer Arbeitsmittel, der sichere Umgang mit Techniken der Kommunikation, der Text- und Datenverarbeitung. Kaufmännische Kenntnisse ermöglichen den Einsatz in öffentlichen oder betrieblichen Verwaltungen.
Tätigkeitsmerkmale:
- fachgerechter Umgang mit Arbeits- und Organisationsmitteln (Büromaschinen und -geräte, moderne Kommunikationstechnik)
- Ausführen einfacher Bürotätigkeiten und Sekretariatsaufgaben
- Bearbeiten von Posteingang und -ausgang
- Karteiführung und Registratur
- Mitarbeit in der betrieblichen Lagerverwaltung
- Weiterleiten von Geschäftsvorgängen
- Arbeiten am PC
- Mitarbeit in den Bereichen Einkauf, Verkauf und Zahlungsverkehr
- mehrwöchige Praktika in Betrieben
Ausbildungsvoraussetzungen:
- Hauptschulabschluß oder ohne Abschluß
- gute Kenntnisse in Deutsch und Mathematik
- Verständnis für kaufmännische Organisationsabläufe
- sorgfältige Arbeitsweise
- Kontaktfähigkeit und Zuverlässigkeit
- Freude am Umgang mit bürotechnischen Geräten
Ausbildung:
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre und schließt mit der Abschlußprüfung Bürokraft vor der Industrie- und Handelskammer ab. Nach bestandener Prüfung kann durch eine Zusatzausbildung der Abschluß in einem weiterführenden, anerkannten Ausbildungsberuf erreicht werden, z. B. Bürokaufmann/-frau oder Kaufmann/-frau für Bürokommunikation. Das Ausbildungsverhältnis kommt durch einen schriftlichen Ausbildungsvertrag zwischen dem Auszubildenden und dem ausbildenden Betrieb zustande.
Weitere Informationen erhalten Sie in der "Berufskundlichen Kurzbeschreibung" und bei Ihrem Berufsberater in der Agentur für Arbeit.








