ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung. Er ist für Mädchen und Jungen geeignet.
Die 3½jährige Ausbildung erfolgt dual im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Aufgaben:
Die Aufgaben der Elektroiniker umfassen u. a. das Installieren, Prüfen, Inbetriebnehmen und Instandsetzen von Energieverteilungsanlagen, Melde- und Signalanlagen, Antennen- und Breitbandkommunikationsanlagen, sowie Anlagen in Wohnungen und Betrieben.
Tätigkeitsmerkmale:
- Gebäudeinstallation, Elektroheizung, Elektro-Warmwasserbereitung
- Montage und Instandhaltung von Meß-, Steuer- und Regelungstechnik
- Breitbandverkabelung für Hörfunk und Fernsehen
- Aufgaben aus den Bereichen der Kommunikations- und Informationsdienste
- Austausch von Schaltgeräten gegen speicherprogrammierbare Steuerungen
- Prüfung, Inbetriebnahme und Wartung von Ver- und Entsorgungsanlagen
- Lesen und Anwenden von Schalt-, Montage- und Stromlaufplänen
- Einhaltung der Bestimmungen des Umweltschutzes und der Energieeinsparung
- Einhaltung der DIN-Normen und VDE-Bestimmungen
Ausbildungsvoraussetzungen:
- gesetzlich keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben, günstig Hauptschulabschluß oder höher
- gute bis durchschnittliche Kenntnisse in Mathematik und Physik, zeichnerische Veranlagung
- technisches Verständnis und schnelle Auffassung
- gutes räumliches und funktionales Vorstellungsvermögen
- normale Sehfähigkeit und Farbunterscheidungsvermögen
- Bewegungssicherheit und uneingeschränkter Gebrauch der Gliedmaßen
- Selbständigkeit, Verantwortungs- und Kooperationsbereitschaft (Teamfähigkeit)
Ausbildung:
Die Ausbildungszeit beträgt 3½ Jahre und schließt mit der Gesellenprüfung Elektroniker/ Elektronikerin vor der Handwerkskammer ab. Das Ausbildungsverhältnis kommt durch einen schriftlichen Ausbildungsvertrag zwischen dem Auszubildenden und dem ausbildenden Betrieb zustande.
Weitere Informationen erhalten Sie in "Blätter zur Berufskunde Elektroniker/ Elektronikerin" der Bundesanstalt für Arbeit und in der "Berufskundlichen Kurzbeschreibung" bei Ihrem Berufsberater in der Agentur für Arbeit.








