ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach § 48 des Berufsbildungsgesetzes. Er ist für Mädchen und Jungen geeignet.
Die dreijährige Ausbildung erfolgt dual im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Aufgaben:
Im Mittelpunkt der Arbeit des Gärtners im Garten- und Landschaftsbau stehen Pflanzen zur Gestaltung, Belebung und Verbesserung unterschiedlicher Wohn- und Lebensbereiche, Gärten, Parks und anderen Grünanlagen sowie zur Gestaltung, Sicherung oder Sanierung von Landschaft und Umwelt.
Tätigkeitsmerkmale:
- Bodenbearbeitung und Bodenverbesserung
- Aufbereiten von Erden und Substraten
- Vermehren und Kultivieren von Pflanzen
- Ausführen vegetationstechnischer Arbeiten
- (z. B. Pflanzen und Säen)
- Gehölzschnitt
- Begrünung von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen
- Pflege von öffentlichen Grünanlagen
- Einsetzen von Maschinen und Geräten
Ausbildungsvoraussetzungen:
- Hauptschulabschluß
- Kenntnisse in Deutsch, Mathematik , Biologie und Chemie
- Körperliche Belastbarkeit (bücken, heben, tragen)
- Unempfindlichkeit gegen Witterungseinflüsse
- Besondere Beziehung zur Natur
- Befriedigendes Handgeschick und Tempo
- Beobachtungsgabe
- gutes Empfinden für Farben und Formen
- selbständiges Arbeiten alleine und in der Gruppe nach Anweisung
Ausbildung:
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre und schließt mit der Abschlußprüfung Fachwerker Garten- und Landschaftsbau vor der Senatsverwaltung für Arbeit, berufliche Bildung und Frauen ab. Nach bestandener Prüfung kann durch eine Zusatzausbildung der Abschluß in einem weiterführenden anerkannten Ausbildungsberuf erreicht werden, z. B. Gärtner/Gärtnerin in den Fachrichtungen Garten- und Landschaftsbau oder Friedhofsgärtnerei. Das Ausbildungsverhältnis kommt durch einen schriftlichen Ausbildungsvertrag zwischen dem Auszubildenden und dem ausbildenden Betrieb zustande.
Weitere Informationen erhalten Sie in "Blätter zur Berufskunde Gärtner/Gärtnerin" der Bundesanstalt für Arbeit und in der "Berufskundlichen Kurzbeschreibung" bei Ihrem Berufsberater in der Agentur für Arbeit.








