ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz.
Er ist für Mädchen und Jungen geeignet.
Die dreijährige Ausbildung erfolgt dual im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Aufgaben:
Das Arbeitsgebiet der Floristen/Floristinnen ist vielseitig. Es umfasst das Anfertigen von floristischen Werkstücken und die fachkundige Beratung des Kunden im Verkaufsraum. Hinzu kommen der Einkauf und die sachgemäße Lagerung der Blumen und Pflanzen.
Tätigkeitsmerkmale:
- Umgang mit Arbeitsmitteln und Werkzeugen
- Versorgung und Pflege handelsüblicher Pflanzen und Pflanzenteile
- Regeln für die Gestaltung von Sträußen und Gestecken
- Herstellen von Girlanden und Kränzen in verschiedenen Arbeitstechniken
- Tischdekorationen für verschiedene Anlässe
- Anfertigung von Hochzeitsfloristik und Brautschmuck
- Gestaltung von Trauerfloristik
- Bedarfsermittlung und Angebotsvergleiche
- Kalkulation für Verkaufspreise
- Feststellen von Qualitäts- und Preisunterschiede
- Erstellen von Warenstatistiken
- Durchführen von Werbemaßnahmen und Sonderaktionen
Ausbildungsvoraussetzungen:
- gesetzlich keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben, günstig Hauptschulabschluß
- verständliche Ausdrucksweise der deutschen Sprache
- gutes Stil- und Farbempfinden
- volle Funktionsfähigkeit der Hände
- räumliches Sehvermögen
- Beschwerdefreies Stehen (keine Wirbelsäulenschäden oder Bindegewebsschwächen)
- keine auffällige Neigung zu Erkältungen und Allergien
- keine rheumatische Veranlagung
Ausbildung:
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre und schließt mit der Abschlußprüfung Florist/Floristin vor der Industrie- und Handelskammer ab.
Das Ausbildungsverhältnis kommt durch einen schriftlichen Ausbildungsvertrag zwischen dem Auszubildenden und dem ausbildenden Betrieb zustande.
Weitere Informationen erhalten Sie in "Blätter zur Berufskunde Florist/Floristin" der Bundesanstalt für Arbeit und in der "Berufskundlichen Kurzbeschreibung" bei Ihrem Berufsberater in der Agentur für Arbeit.








