Ausbildungszentrum OTA GmbH (gemeinnützig)

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Gärtner/Gärtnerin

ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Er ist für Mädchen und Jungen geeignet.

Die dreijährige Ausbildung erfolgt dual im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.

Aufgaben:

Im Mittelpunkt der Arbeit des Gärtners im Garten- und Landschaftsbau stehen Pflanzen zur Gestaltung, Belebung und Verbesserung unterschiedlicher Wohn- und Lebensbereiche, Gärten, Parks und anderen Grünanlagen sowie zur Gestaltung, Sicherung oder Sanierung von Landschaft und Umwelt.

Tätigkeitsmerkmale:

  • Bodenbearbeitung und Bodenverbesserung
  • Ausführen von Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen
  • Aufbereiten, Verwenden und Lagern von Erden und Substraten
  • Pflanzen unter Beachtung ihrer Ansprüche und Qualitätsstandards verwenden
  • Ausführen vegetationstechnischer Arbeiten (z. B. pflanzen und säen)
  • Bäume pflegen und sanieren
  • Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen
  • Herstellen und Gestalten von befestigten Freiflächen
  • Wege und Plätze bauen
  • Herstellen von Bauwerken in Außenanlagen, z. B Mauern, Treppen, Teiche, Zäune, Lärmschutzwände, Sport- und Spielgeräte
  • Einsetzen und Instandhalten von Maschinen und Geräten
  • Erfassen und Beurteilen betrieblicher Abläufe und wirtschaftlicher Zusammenhänge

Ausbildungsvoraussetzungen:

  • Hauptschulabschluß, Realschulabschluß
  • Kenntnisse in Deutsch, Mathematik , Biologie und Chemie
  • Körperliche Belastbarkeit
  • Technisches Interesse und handwerkliches Geschick
  • Freude am Umgang mit Pflanzen sowie Beobachtungs- und Auffassungsgabe für ihre Lebensvorgänge
  • gutes Empfinden für Farben und Formen
  • Gestaltungsvermögen
  • Selbständigkeit und Eigenverantwortung, Teamfähigkeit
  • keine Allergie gegen Pollen, Gräser und Pflanzenschutzmittel

Ausbildung:

Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre und schließt mit der Abschlußprüfung Gärtner/Gärtnerin in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau vor der Senatsverwaltung für Arbeit, berufliche Bildung und Frauen ab.

Das Ausbildungsverhältnis kommt durch einen schriftlichen Ausbildungsvertrag zwischen dem Auszubildenden und dem ausbildenden Betrieb zustande.

Weitere Informationen erhalten Sie in "Blätter zur Berufskunde Gärtner/Gärtnerin" der Bundesanstalt für Arbeit und in der "Berufskundlichen Kurzbeschreibung" bei Ihrem Berufsberater in der Agentur für Arbeit.