Ausbildungszentrum OTA GmbH (gemeinnützig)

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Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin

hauswirtschaft_3ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz.

Er ist für Mädchen und Jungen geeignet.

Die dreijährige Ausbildung erfolgt dual im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.

Aufgaben:

Hauswirtschaftliche Arbeiten und Leistungen für die Grundbedürfnisse anderer Menschen zu erbringen. Wirtschaftliche Haushaltführung, verantwortliches Umgehen mit Geld, Arbeitskraft, Zeit und rationelles Einsetzen der Arbeitsmittel sowie ein umweltbewusstes Verhalten sind von besonderer Bedeutung.

Tätigkeitsmerkmale:

  • Tätigkeitsfelder liegen in Groß- und Privathaushalten
  • Waren einkaufen, Kosten kalkulieren
  • Vorratshaltung
  • Herstellen, Anrichten und Servieren von Speisen und Getränken
  • Tische dekorieren
  • Textilien Reinigen, Pflegen und Instandhalten
  • Reinigen, Pflegen und Gestalten von Räumen
  • Pflegen von Zimmer-, Balkon- und Gartenpflanzen
  • Personen und Gruppen verpflegen, betreuen und zu unterschiedlichen Anlässen individuell versorgen
  • Selbständiges Planen, Durchführen und kontrollieren der beruflichen Tätigkeiten
  • Motivation und Anleitung von Mitarbeitern

hauswirtschaft_reinigungAusbildungsvoraussetzungen:

  • Hauptschulabschluß oder höher
  • Interesse an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
  • Kenntnisse in Deutsch, Naturwissenschaften
  • Ausdauer und körperliche Belastbarkeit
  • Manuelles Geschick
  • Flexibilität· Kreativität
  • Verantwortungsbereitschaft
  • Gute Umgangsformen
  • Bereitschaft zum Umgang mit Menschen, Teamarbeit, Kommunikation

Ausbildung:

Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre und schließt mit der Abschlußprüfung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin vor der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ab. Das Ausbildungsverhältnis kommt durch einen schriftlichen Ausbildungsvertrag zwischen dem Auszubildenden und dem ausbildenden Betrieb zustande. Weitere Informationen erhalten Sie in "Blätter zur Berufskunde Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin" der Bundesanstalt für Arbeit und in der "Berufskundlichen Kurzbeschreibung" bei Ihrem Berufsberater in der Agentur für Arbeit.

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