ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach § 42 b der Handwerksordnung.
Er ist für Mädchen und Jungen geeignet.
Die dreijährige Ausbildung erfolgt dual im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Aufgaben:
Das Aufgabengebiet des Holzbearbeiters umfaßt die Verarbeitung von Holz, Holzwerkstoffen, und Glas sowie die Bearbeitung von Metall und Kunststoffen zu montagefertigen Teilen und Erzeugnissen.
Tätigkeitsmerkmale:
- Herstellen von einfachen Holzverbindungen
- Hilfsarbeiten im Tür- und Fensterbau
- Handhabung von Handmaschinen
- Oberflächenbehandlung von Holz- und Holzwerkstoffen (Schleifen, Beizen, Lackieren)
- Verarbeiten von Furnieren
- Anbringen von Beschlägen wie Türbänder, Schlösser, Schrankverbinder usw.
- Einbauen von montagefertigen Teilen und Erzeugnissen
- Lesen von einfachen Skizzen und Zeichnungen
Ausbildungsvoraussetzungen:
- gesetzlich keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben, günstig Hauptschulabschluß
- Kenntnisse in Deutsch, Mathematik
- Verständnis für Skizzen und einfache technische Zeichnungen
- körperliche Belastbarkeit
- handwerkliches Geschick
- räumliches Vorstellungsvermögen
- Unempfindlichkeit gegen Staub, Lärm und Gerüche
- gute Sehfähigkeit (mit oder ohne Brille)
Ausbildung:
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre und schließt mit der Abschlußprüfung Holzbearbeiter/ Holzbearbeiterin vor der Handwerkskammer ab.
Nach bestandener Prüfung kann durch eine Zusatzprüfung der Abschluss in einem weiterführenden, anerkannten Ausbildungsberuf erreicht werden, z.B. Tischler/Tischlerin.
Das Ausbildungsverhältnis kommt durch einen schriftlichen Ausbildungsvertrag zwischen dem Auszubildenden und dem ausbildenden Betrieb zustande.
Weitere Informationen erhalten Sie in "Blätter zur Berufskunde Holzbearbeiter/Holzbearbeiterin" der Bundesanstalt für Arbeit und in der "Berufskundlichen Kurzbeschreibung" bei Ihrem Berufsberater in der Agentur für Arbeit.








