Ausbildungszentrum OTA GmbH (gemeinnützig)

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Holzbearbeiter/Holzbearbeiterin

ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach § 42 b der Handwerksordnung.

Er ist für Mädchen und Jungen geeignet.

Die dreijährige Ausbildung erfolgt dual im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.

Aufgaben:

Das Aufgabengebiet des Holzbearbeiters umfaßt die Verarbeitung von Holz, Holzwerkstoffen, und Glas sowie die Bearbeitung von Metall und Kunststoffen zu montagefertigen Teilen und Erzeugnissen.

 

Tätigkeitsmerkmale:

  • Herstellen von einfachen Holzverbindungen
  • Hilfsarbeiten im Tür- und Fensterbau
  • Handhabung von Handmaschinen
  • Oberflächenbehandlung von Holz- und Holzwerkstoffen (Schleifen, Beizen, Lackieren)
  • Verarbeiten von Furnieren
  • Anbringen von Beschlägen wie Türbänder, Schlösser, Schrankverbinder usw.
  • Einbauen von montagefertigen Teilen und Erzeugnissen
  • Lesen von einfachen Skizzen und Zeichnungen

 

Ausbildungsvoraussetzungen:

  • gesetzlich keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben, günstig Hauptschulabschluß
  • Kenntnisse in Deutsch, Mathematik
  • Verständnis für Skizzen und einfache technische Zeichnungen
  • körperliche Belastbarkeit
  • handwerkliches Geschick
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • Unempfindlichkeit gegen Staub, Lärm und Gerüche
  • gute Sehfähigkeit (mit oder ohne Brille)

 

Ausbildung:

Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre und schließt mit der Abschlußprüfung Holzbearbeiter/ Holzbearbeiterin vor der Handwerkskammer ab.

Nach bestandener Prüfung kann durch eine Zusatzprüfung der Abschluss in einem weiterführenden, anerkannten Ausbildungsberuf erreicht werden, z.B. Tischler/Tischlerin.

Das Ausbildungsverhältnis kommt durch einen schriftlichen Ausbildungsvertrag zwischen dem Auszubildenden und dem ausbildenden Betrieb zustande.

 

Weitere Informationen erhalten Sie in "Blätter zur Berufskunde Holzbearbeiter/Holzbearbeiterin" der Bundesanstalt für Arbeit und in der "Berufskundlichen Kurzbeschreibung" bei Ihrem Berufsberater in der Agentur für Arbeit.

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