ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung. Er ist für Mädchen und Jungen geeignet.
Die dreijährige Ausbildung erfolgt dual im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Aufgaben:
Die Aufgaben der Maler und Lackierer umfassen u. a. die Beschichtung von Untergründen, die Behandlung von Oberflächen, Verlegen von unterschiedlichen Materialien, Tapezieren, Herstellen von Beschriftungen und Werbeschildern sowie Wärmedämm- und Putzarbeiten.
Tätigkeitsmerkmale:
- Oberflächenbehandlung, wie Schleifen, Entrosten, Kitten, Spachteln, Anstreichen, Lasieren
- Entwerfen und Ausführen von Schmuckformen (Ornamente, Schriften, Bänder, Striche, Wanddekorationen)
- Gestalten von Ausstellungsständen
- Tapezier-, Klebe- und Spannarbeiten
- Verlegen von Decken-, Wand- und Fußbodenbelägen
- Lackieren von Möbeln, Türen, Fensterrahmen
- Versiegeln und Beschichten von Fußböden
- Oberflächenbehandlung für den Korrosionsschutz
Ausbildungsvoraussetzungen:
- gesetzlich keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben, günstig Hauptschulabschluß
- gute bis durchschnittliche Kenntnisse in Physik und Chemie
- geistige Beweglichkeit und gute Beobachtungsgabe
- sicheres Farbempfinden
- gutes räumliches und funktionales Vorstellungsvermögen
- keine Neigung zu Allergien
- körperliche Geschicklichkeit und Wendigkeit
- Selbständigkeit und Zuverlässigkeit
Ausbildung:
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre und schließt mit der Gesellenprüfung Maler und Lackierer/ Malerin und Lackiererin vor der Handwerkskammer ab.
Das Ausbildungsverhältnis kommt durch einen schriftlichen Ausbildungsvertrag zwischen dem Auszubildenden und dem ausbildenden Betrieb zustande.
Weitere Informationen erhalten Sie in "Blätter zur Berufskunde Maler und Lackierer/Maler und Lackiererin" der Bundesanstalt für Arbeit und in der "Berufskundlichen Kurzbeschreibung" bei Ihrem Berufsberater im Arbeitsamt.








