ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz.
Er ist für Mädchen und Jungen geeignet.
Die 3½jährige Ausbildung erfolgt dual im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Aufgaben:
Das Aufgabengebiet des Metallbauers umfaßt das selbständige Planen, Herstellen, Montieren, die Instandhaltung und den Umbau von Metall- und Kunststoffkonstruktionen für den Baubereich.
Tätigkeitsmerkmale:
- Verarbeiten von Leichtmetallen/Kunststoffen und Stahl zu Bauteilen und Bauelementen für Metallbau- oder Stahlbaukonstruktionen
- Sägen, Trennen, Biegen, Bohren, Schleifen, Schmieden sowie Gewindeschneiden mit handgeführten bzw. ortsfesten Maschinen
- Spanen von Profilen und Blechen
- Anwenden verschiedener Fügetechniken (Schweißen, Kleben, Schrauben, Nieten, Löten)
- Montieren, Prüfen und Herstellen von Sicherheitseinrichtungen
- Aufbauen, Prüfen und Anschließen von pneumatischen und hydraulischen Systemen
- Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz
- Werkstücke Prüfen und Messen
- Erstellen, Lesen und Anwenden technischer Unterlagen (Skizzen, Zeichnungen, Schweißpläne)
Ausbildungsvoraussetzungen:
- Hauptschulabschluß, Realschulabschluß oder höher.
- Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und Physik
- Körperliche Belastbarkeit
- handwerkliches Geschick
- Flexibilität
- räumliches Vorstellungsvermögen
- Selbständigkeit und Eigenverantwortung
- gute Sehfähigkeit (mit oder ohne Brille)
Ausbildung:
Die Ausbildungszeit beträgt 3½ Jahre und schließt mit der Abschlußprüfung Metallbauer/Metallbauerin vor der Handwerkskammer ab.
Das Ausbildungsverhältnis kommt durch einen schriftlichen Ausbildungsvertrag zwischen dem Auszubildenden und dem ausbildenden Betrieb zustande.
Weitere Informationen erhalten Sie in "Blätter zur Berufskunde Metallbauer/Metallbauerin" der Bundesanstalt für Arbeit und in der "Berufskundlichen Kurzbeschreibung" bei Ihrem Berufsberater in der Agentur für Arbeit








