ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach § 48 des Berufsbildungsgesetzes. Er ist für Mädchen und Jungen geeignet.
Die dreijährige Ausbildung erfolgt dual im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Aufgaben:
Das Aufgabengebiet des Metallbearbeiters umfaßt die Fertigung von Metallkonstruktionen für Gebäude und Einrichtungen sowie mechanische Baugruppen und deren Montage.
Tätigkeitsmerkmale:
- Anreißen, Feilen Sägen, Trennen, Biegen, Bohren, Drehen, Fräsen, Stoßen, Schleifen, Schmieden sowie Gewindeschneiden mit handgeführten bzw. ortsfesten Maschinen
- spanlose Umformung von Profilen
- Blechbearbeitung
- Verbinden von Metallen durch verschiedene Schweißverfahren, Kleben, Löten
- Trennen durch Brennschneider
- Herstellen, Prüfen und Montieren von Sicherheitseinrichtungen
- Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz· Werkstücke Prüfen und Messen
- Verständnis für technische Zeichnungen und Skizzen
Ausbildungsvoraussetzungen:
- Hauptschulabschluß
- Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und Physik
- Körperliche Belastbarkeit
- handwerkliches Geschick
- Flexibilität
- räumliches Vorstellungsvermögen
- selbständiges, eigenverantwortliches Arbeiten
- gute Sehfähigkeit (mit oder ohne Brille)
Ausbildung:
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre und schließt mit der Abschlußprüfung Metallbearbeiter/Metallbearbeiterin vor der Industrie- und Handelskammer ab.
Nach bestandener Prüfung kann durch eine Zusatzausbildung der Abschluß in einem weiterführenden, anerkannten Ausbildungsberuf erreicht werden, z. B. Metallbauer/Metallbauerin.
Das Ausbildungsverhältnis kommt durch einen schriftlichen Ausbildungsvertrag zwischen dem Auszubildenden und dem ausbildenden Betrieb zustande.
Weitere Informationen erhalten Sie in der "Berufskundlichen Kurzbeschreibung" bei Ihrem Berufsberater in der Agentur für Arbeit.








