ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung. Er ist für Mädchen und Jungen geeignet.
Die dreijährige Ausbildung erfolgt dual im Ausbildungsbetrieb (Handwerksbetrieb) und in der Berufsschule.
Aufgaben:
Tischler und Tischlerinnen stellen nach gestalterischen und funktionalen Gesichtspunkten - vorwiegend in Einzel- und Kleinserienfertigung - Erzeugnisse aus Holz- und Holzwerkstoffen her wie z. B. Klein- und Wohnraummöbel, Messeeinrichtungen, Bauelemente für den Innenausbau sowie Türen und Fenster. Sie arbeiten sowohl in Werkstätten als auch auf Bau- und Montagestellen.
Tätigkeitsmerkmale:
- Be- und Verarbeitung der verschiedenen Holzarten und Holzwerkstoffe (Sägen, Hobeln, Stemmen) manuell und maschinell
- Herstellen von Holzverbindungen aller Art
- Einbau von Beschlägen wie Schrankverschraubungen, Schlösser und Griffe
- Verarbeiten von Furnieren, Kunststoffen, Glas und Metallerzeugnissen
- Bearbeiten und Veredeln von Oberflächen (Schleifen Beizen, Lackieren,)
- Herstellen und Einbauen von montagefertigen Teilen und Bauelementen
- Einrichten, Bedienen und Überwachen von Holzbearbeitungsmaschinen
- Entwerfen und Zeichnen von Teilen und Erzeugnissen der Bau- und Möbelindustrie
Ausbildungsvoraussetzungen:
- Hauptschulabschluß bzw. Realschulabschluß oder höher
- gute Leistungen in Mathematik
- körperliche Belastbarkeit
- handwerkliches Geschick
- gutes Sehvermögen
- keine Neigung zu Stauballergien
- Kreativität und räumliches Vorstellungsvermögen
Ausbildung:
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre und schließt mit der Gesellenprüfung Tischler/Tischlerin vor der Handwerkskammer ab. Das Ausbildungsverhältnis kommt durch einen schriftlichen Ausbildungsvertrag zwischen dem Auszubildenden und dem ausbildenden Betrieb zustande. Weitere Informationen erhalten Sie in "Blätter zur Berufskunde Tischler/Tischlerin" der Bundesanstalt für Arbeit und in der "Berufskundlichen Kurzbeschreibung" bei Ihrem Berufsberater in der Agentur für Arbeit.








