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Der fachtheoretische Anteil wird zum einen durch Stützunterricht im Ausbildungszentrum OTA und zum anderen durch sonderpädagogisch orientierte Berufsschulen, die die Jugendlichen an ein bis zwei Wochentagen besuchen, gewährleistet. Sie werden durch „Bildungsbegleiter“ betreut. Nach einem individuellen Qualifizierungsplan, der vom Bildungsbegleiter und der Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit gemeinsam mit den Jugendlichen aufgestellt wird, werden die Voraussetzungen zur Aufnahme einer Ausbildung bzw. einer Arbeit gefördert.

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