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Medizinischer Fachdienst

Die Aufgaben des ärztlichen Dienstes werden durch einen Arbeitsmediziner wahrgenommen, der darüber hinaus als Betriebsarzt auf der Basis des Arbeitsschutzgesetzes fungiert.

Hauptaufgabe ist die medizinische Einzelfallberatung der Teilnehmer (ggf. Eltern, Betreuer)

 

  • zu gesundheitlichen Voraussetzungen in verschiedenen Berufen,

  • zur beruflichen Eignung, zur aktuellen und zu erwartenden Leistungsfähigkeit insbesondere in der Phase der Berufsorientierung (BvB) und ggf. für Teilnehmer der Arbeitserprobung,

  • zu gesundheitsförderndem Verhalten in Arbeitsprozessen,

  • zu behinderungsspezifischen Kompensationsstrategien und zum Umgang mit den gesundheitlichen Einschränkungen (Impairment),

  • zur Sicherung der Compliance (z. B. Medikamenteneinnahme, Akzeptanz notwendiger Untersuchungen, Behandlungen, Therapien),

  • zu Mitteln und Wegen zur Stabilisierung des Gesundheitszustandes (insbesondere bei häufiger Arbeitsunfähigkeit eines Teilnehmers),

  • zu orthopädischen Hilfsmitteln und anderen technischen Arbeitshilfen sowie

  • zum Nachteilausgleich bei Prüfungen in enger Abstimmung mit dem Psychologischen Dienst.

 

Darüber hinaus berät er das Unternehmen/die Betriebe in enger Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und ggf. dem Integrationsberater zur behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung.

 

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